AGB

Zoo-Ordnung

Zoo-Ordnung

Stand: 16.02.2015

 

(Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Besuch im Zoo Osnabrück)

 

Liebe Gäste,

wir möchten, dass Ihr Besuch im Zoo Osnabrück ein unvergesslich schönes Erlebnis für Sie wird. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Besucher und auf die besonderen Bedürfnisse unserer Tiere. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere, Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen.

 

Überdies bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln, die unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, genau zu beachten, um Missstimmigkeiten auszuschließen.

 

1. Eintrittskarten

Der Zoo darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen betreten werden. Sie berechtigen während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt in den Zoo Osnabrück. Die Eintrittskarten sind beim Betreten des Zoos in die Lesegeräte einzuführen und nach Abschluss des Lesevorganges mitzunehmen. Inhaber von nicht übertragbaren Karten, z. B. Zoojahreskarten, haben zusätzlich ihre Identität durch das unaufgeforderte Vorzeigen ihrer Eintrittskarte und eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes im Zoo mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Mit Verlassen des Zoos verlieren Tageskarten ihre Gültigkeit.

Die Jahreskarte berechtigt die auf ihr ausgewiesene Person ab dem Tag des Kaufes für die Dauer eines Kalenderjahres während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt in den Zoo Osnabrück. Sie ist nicht übertragbar.

Der Erwerb der Zoojahreskarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Zoos während der Laufzeit der Karte.

 

Die Familienjahreskarte ist ein besonders vergünstigtes Angebot ausschließlich für folgenden Personenkreis:

 

  1. Vater, Mutter, alle Kinder bis einschließlich 16 Jahren mit gemeinsamen Wohnsitz;
  2. Großelternpaare mit zwei namentlich bestimmten Enkelkindern bis einschließlich 16 Jahren.

 

Ein Weiterkauf der Eintrittskarten, sowie die kommerzielle Nutzung sind untersagt. Eintrittskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt wurden, verlieren ihre Gültigkeit und sind ersatzlos an den Zoo Osnabrück zurückzugeben. Die betroffenen Personen werden zukünftig vom Zoobesuch ausgeschlossen, gegen sie wird Strafanzeige erstattet.

 

2. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Zoogelände sind unbedingt zu beachten. Dies gilt für das Rauchverbot in den Tierhäusern und an anderen ausgewiesenen Orten und vor allem für das Entfachen von Feuern. Das Mitführen von Waffen (Pistolen, Messern, Ketten, Schlagringen, etc.) ist auf dem Gelände des Zoos nicht gestattet.

Personen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Zoogelände verweigert – oder sie können des Geländes verwiesen werden. Den Anordnungen des Zoopersonals ist im eigenen Interesse Folge zu leisten.

Personen, die ihre Jahreskarte oder andere nicht übertragbare Eintrittskarten widerrechtlich an Dritte weitergeben oder versuchen, den Eintritt zu manipulieren, verlieren die Eintrittsberechtigung für die Laufzeit der Karte. Im Interesse der ehrlichen Gäste wird der Zoo Osnabrück Jahreskarten, die missbräuchlich benutzt wurden, einziehen, ihre Inhaber zukünftig vom Bezug der Jahreskarte ausschließen und Strafanzeige erstatten.

Das Mitbringen von Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Rollschuhen, Schlitten, etc. ist im Zoo aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Diese Ausrüstungsgegenstände müssen außerhalb des Zoos abgestellt bzw. im Servicebüro unter Verschluss genommen werden. Im Interesse der Sicherheit und zum Schutz unserer Besucher vor unangemessenen Beeinträchtigungen behalten wir uns vor, auch die Mitnahme sonstiger Fahrzeuge, wie z.B. Handwagen, die aufgrund ihrer Größe eine Störung anderer Besucher darstellen können, zu untersagen.

 

3. Füttern und Streicheln

Auch wenn die Tiere noch so zutraulich wirken und noch so rührend betteln: eine artgerechte Haltung und die Gesundheit der Tiere kann nur gewährleistet werden, wenn sie ausschließlich vom Zoo mit entsprechendem Fachfutter versorgt werden. Bitte versuchen Sie also nicht, die Tiere zu füttern.

An Gehegen, an denen Ihnen Futter vom Zoo angeboten wird, dürfen Sie füttern, allerdings ausschließlich mit dem dort vom Zoo angebotenen Futter.

Der Zoo behält sich vor, Personen, die dem Fütterverbot zuwiderhandeln, des Parks zu verweisen und auch zukünftig vom Zoobesuch auszuschließen.

 

4. Sicherheitsabsperrungen

Bitte verlassen Sie nicht die Besucherwege und die ausdrücklich für Besucher zugänglichen Bereiche. Bitte betreten sie nicht die Grünanlagen. Wir möchten sie dringend davor warnen, Sicherheitsgitter/Sicherheitsabsperrungen zu erklettern oder zu übersteigen.

 

5. Mitnahme von Tieren

Hunde sind im Zoo ausnahmslos zu jeder Zeit an einer kurzen Leine zu führen. Der/die Hundehalter/-in trägt die alleinige Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Mitnahme seines/ihres Hundes ihm/ihr selbst, dem Zoo Osnabrück oder Dritten entstehen. Hunde, von denen nach Beurteilung des Zoos eine Störung für die Tierhaltung bzw. unsere Besucher ausgehen kann, können vom Zoobesuch ausgeschlossen werden. Der Zoo behält sich jederzeit vor, die in § 1 und der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung vom 07. Juli 2000 aufgeführten Hunderassen vom Zoobesuch auszuschließen.

Mit Rücksicht auf unsere Tiere und Besucher ist die Mitnahme von mehr als einem Hund pro Hundehalter und der Zoobesuch für Gruppen mit mehr als drei Hunden grundsätzlich nicht erlaubt.

Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Zoo. Diese wird nur erteilt, wenn hierdurch nach Beurteilung des Zoos keine Störung für unsere Tiere oder Besucher zu erwarten ist.

Die Mitnahme anderer Tierarten in den Zoo ist im Interesse der Sicherheit und Gesundheit unserer Tiere nicht erlaubt.

 

6. Benutzung der Einrichtungen des Zoos

Der Zoobesuch soll für Sie, aber auch für alle anderen Besucher zum Erlebnis werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Benutzungshinweise und Bedienungsanleitungen, sowie Anweisungen der Zoomitarbeiter zu einem reibungslosen Betrieb gehören und von allen Besuchern beachtet werden müssen. Sollten Sie diesen Anleitungen oder Anweisungen nicht nachkommen, kann das Personal Sie von der Benutzung der Einrichtungen ausschließen oder vom Zoogelände verweisen, ohne das dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird.

Besucher haften für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen oder Nichtbeachtung der Benutzungsanleitungen oder Anweisungen entstehen.

 

7. Benutzung der Spielgeräte

Bei der Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen, der Streichelwiese und ähnlichen Einrichtungen sind Altersbeschränkungen und Benutzungshinweise unbedingt zu beachten. Für Schäden, die durch Zuwiderhandlung oder sonst unsachgemäße Benutzung verursacht werden, übernimmt der Zoo Osnabrück keine Haftung, es sei denn, dass der Schaden durch fehlerhafte Benutzungshinweise oder durch einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Einrichtung verursacht worden ist.

 

8. Aufsichtspflicht

Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt zum Zoo. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

 

9. Leistungsumfang

Wir möchten unseren Besuchern jederzeit einen erlebnisreichen Aufenthalt im Zoo gewährleisten. Mit Rücksicht auf unsere Tiere und aus sonstigen wichtigen Gründen, wie z. B. Wetterbedingungen, notwendigen Wartungs- und Bauarbeiten usw. kann mit dem Erwerb der Eintrittskarte kein Anspruch auf bestimmte Leistungen, wie z. B. die Präsentation bestimmter Tiere oder Tierarten oder die jederzeitige Nutzungsmöglichkeit aller Attraktionen im Zoo verbunden werden.

 

10. Schadensmeldung und Verlust von Gegenständen

Alle Einrichtungen im Zoo werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schadensfall vor dem Verlassen des Zoogeländes in unserem Service-Büro. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.

Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Zoogeländes erfolgt. Gefundene Sachen sind an der Kasse abzugeben. Verloren gegangene Gegenstände können an der Kasse abgeholt werden.

 

11. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen

Werbung auf dem Zoogelände (hierzu gehören auch die Flächen vor dem Eingang und der Parkplatz), wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen, sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.

 

12. Fotografieren und Filmen

Wir freuen uns, wenn sie viele Fotos oder Filme für Ihr Familienarchiv machen. Bitte nehmen Sie bei den Aufnahmen auf die übrigen Zoobesucher Rücksicht. Nicht jeder wünscht, auf ein Bild zu kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Veröffentlichung von Fotos oder Filmausschnitten aus dem Zoo von unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung abhängig machen müssen. Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Einwilligung.

Für den Fall, dass der Zoo Osnabrück oder ein von diesem Beauftragter Film- oder Fotoaufnahmen von einem Besucher gemacht hat, willigt dieser in deren Verwendung für Zwecke der Presse-, Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit des Osnabrücker Zoos ein.

 

13. Digitale Medien

Das Herunterladen und die Nutzung der Zoo Osnabrück App geschieht auf eigene Gefahr seitens des Anwenders. Der Zoo distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter, z.B. eingebundener Werbung. Für Schäden an Endgeräten durch die Nutzung wird keine Haftung übernommen.

 

14. Öffnungs- und Schließzeiten

Es gelten folgende reguläre Öffnungszeiten:

 

Sommerzeit

Die Kasse ist von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet.

Die Tierhäuser sind bis 18:15 Uhr geöffnet.

 

Winterzeit

Die Kasse ist von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet.

Die Tierhäuser sind bis 16:45 Uhr geöffnet.

 

Sommer- und Winterzeit ist mit der allgemeinen Zeitumstellung gekoppelt.

 

Der Zoo muss bis einer Stunde nach Schließung der Tierhäuser verlassen werden.

 

Für Sonderveranstaltungen oder unvorhergesehene Ereignisse können besondere Öffnungszeiten gelten.

 

 

Wir wünschen Ihnen einen unbeschwerten und schönen Tag und viel Vergnügen in unserem Erlebnis-Zoo.

 

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Shop

§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Zoo Osnabrück gGmbH, Zoo Shop und den Verbrauchern und Unternehmern, die über unseren Shop Waren kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.



§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu kaufen. 

(2) Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Sie können eine verbindliche Bestellung auch telefonisch abgeben.

(3) Mit der unverzüglich per E-Mail versandten Zugangsbestätigung wird gleichzeitig auch die Annahme des Angebots erklärt und der Kaufvertrag damit abgeschlossen. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn wir Ihr Angebot sofort annehmen. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, dann sind Sie auch nicht mehr daran gebunden.



§ 3 Kundeninformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten

Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Sie haben über das Internet jedoch keinen Zugriff auf Ihre vergangenen Bestellungen. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Wenn Sie die Produktbeschreibung auf unserer Shopseite für eigene Zwecke sichern möchten, können Sie zum Zeitpunkt der Bestellung z.B. einen Screenshot (= Bildschirmfotografie) anfertigen oder alternativ die ganze Seite ausdrucken.



§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis

Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.



§ 5 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.



§ 6 Gewährleistung 

Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.



§ 7 Kaufmännischer Gerichtsstand 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, wenn Sie Kaufmann sind.

 

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen E-Ticketing

§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Zoo Osnabrück gGmbH, Zoo Shop und den Verbrauchern und Unternehmern, die über unseren Shop Waren kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.



§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu kaufen. 

(2) Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Sie können eine verbindliche Bestellung auch telefonisch abgeben.

(3) Mit der unverzüglich per E-Mail versandten Zugangsbestätigung wird gleichzeitig auch die Annahme des Angebots erklärt und der Kaufvertrag damit abgeschlossen. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn wir Ihr Angebot sofort annehmen. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, dann sind Sie auch nicht mehr daran gebunden.



§ 3 Kundeninformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten

Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Sie haben über das Internet jedoch keinen Zugriff auf Ihre vergangenen Bestellungen. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Wenn Sie die Produktbeschreibung auf unserer Shopseite für eigene Zwecke sichern möchten, können Sie zum Zeitpunkt der Bestellung z.B. einen Screenshot (= Bildschirmfotografie) anfertigen oder alternativ die ganze Seite ausdrucken.



§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis

Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

 

§ 5 Kundeninformation: OS-Plattform

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit.
Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst außergerichtlich zu klären.
Die Streitbeilegungs-Plattform finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. finden Sie hier: https://www.verbraucher-schlichter.de

Unsere E-Mail für Verbraucherbeschwerden lautet: shop@zoo-osnabrueck.de

 

§ 6 Zahlungs- und Lieferbedingungen

(1)  Der Kunde ist zur Bezahlung des Kaufpreises der von ihm bestellten Tickets verpflichtet. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Die Zahlung erfolgt als Vorauszahlung durch den Kunden per Kreditkarte der Institute Visa und MasterCard, PayPal oder Giropay-Verfahren. Er gilt mit Zahlungseingang auf das Konto der Zoo Osnabrück gGmbH als entrichtet.

Die Abrechnung der Online-Ticket-Bestellungen via Kreditkarte, PayPal und Giropay-Verfahren sowie das technische Processing erfolgt durch Beckerbillett GmbH, Fangdieckstraße 61, 22547 Hamburg.

(2) Das Ticket wird ausschließlich ausschließlich auf elektronischem Wege versandt. Es entstehen keine Liefergebühren.

(2)  Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er über die technischen Voraussetzungen verfügt, die für eine Wiedergabe und einen Ausdruck des Tickets erforderlich sind. Zu diesen zählen:

  • die Verfügbarkeit eines PDF-Readers,
  • die Verwendung von weißem Papier im Format DIN A4/Letter
  • Ausdruck in Originalgröße (100%)

ODER

  • Die Verwendung eines Smartphones, welches die Anzeige des im Browser nach Abschluss der Bestellung angezeigten QR-Codes ermöglicht

ODER

  • Die Verwendung eines Smartphones, welches den mobilen Empfang von E-Mails und die Anzeige von PDF-Dateianhängen ermöglicht.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.



§ 8 Gewährleistung 

Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.



§ 9 Kaufmännischer Gerichtsstand 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, wenn Sie Kaufmann sind. 

AEB Allgemeine Einkaufsbedingungen der Zoo Osnabrück gGmbH

1 Geltungsbereich
1.1 Diese Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder
von den AEB der Zoo Osnabrück gGmbH (nachfolgend: Auftraggeber) abweichende Bedingungen des
Auftragnehmers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmen.
Die AEB des Auftraggebers gelten auch dann, wenn der Auftraggeber in Kenntnis entgegenstehender
oder von seinen AEB abweichenden Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos
annimmt und bezahlt.


1.2 Diese AEB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftragnehmer, soweit es sich um
gleichartige Geschäfte handelt.
1.3 Soweit dem Auftrag die VOB/B bzw. die VOL/B zugrunde liegen, gelten diese AEB nur, soweit sie
keine abweichenden Bestimmungen enthalten.


2 Angebot und Bestellung
2.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bestellungen innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Bestelldatum
anzunehmen und zu bestätigen.


2.2 Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen
der Textform.


2.3 Mündliche Vereinbarungen jeder Art - einschließlich nachträglicher Änderungen und
Ergänzungen dieser AEB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den
Auftraggeber.


2.4 Der Schriftform wird auch durch Datenfernübertragung (z. B. E-Mail) oder Telefax genügt.


2.5 Angebote des Auftragnehmers sind kostenlos abzugeben. Der Auftragnehmer hat sich im
Angebot, insbesondere hinsichtlich Menge, Beschaffenheit und Ausführung, an die Anfrage bzw. die
Ausschreibung zu halten und im Falle der Abweichung ausdrücklich auf diese hinzuweisen.


2.6 Im Angebot müssen sämtliche wesentlichen Details aufgeführt werden, die zur technischen und
preislichen Beurteilung der einzelnen Einheiten notwendig sind. Maßblätter, Katalogblätter und
eventuell notwendige Projektzeichnungen, Betriebsanleitungen sowie Vorschriften für den Unterhalt
sind dem Angebot beizufügen.


2.7 Die eingereichten Angebote sind in allen Bestandteilen verbindlich.


3 Entgelte und Zahlungsbedingungen
3.1 Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Dieser gilt zuzüglich der jeweils geltenden
Umsatzsteuer.


3.2 Die Zahlung des Entgelts setzt eine prüffähige Rechnung gemäß den in der Bestellung
aufgeführten Vorgaben voraus. Insbesondere ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf der Rechnung
die in dem Auftrag aufgeführte Auftrags-, Kostenstellen- und Projektnummer und die vollständigen
Daten des Auftrags anzugeben; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden
Folgen haftet der Auftragnehmer, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.


3.3 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist das Entgelt innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und
Rechnungserhalt mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu
zahlen. Die Zahlungsfrist beginnt frühestens mit Eingang der Rechnung, jedoch nicht vor
Wareneingang bzw. Erbringung der Leistung. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der
Rechnungsprüfung.


3.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber im gesetzlichen Umfang
zu.


3.5 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Auftraggeber an Dritte ohne
dessen schriftliche Zustimmung abzutreten. Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig,
soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


3.6 Anzahlungen, Zwischenzahlungen und/oder Abschlagszahlungen sind nur zu leisten, wenn dies
schriftlich vereinbart ist.


4 Vertraulichkeit/Geheimhaltung
4.1 Sämtliche Informationen, die der Auftragnehmer bei Durchführung des Vertrags vom
Auftraggeber erhält sind uneingeschränkt vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für Informationen,
die dem Auftragnehmer bereits bekannt waren oder von denen er anderweitig Kenntnis erlangt hat.
Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.


4.2 Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes sind durch den Auftragnehmer zu beachten.
Der Auftragnehmer wird seine Beschäftigten über eine separate Datenschutzinformation auf die
besonderen Voraussetzungen der Verarbeitung personenbezogener Daten im
Beschäftigungsverhältnis hinweisen und sich dieses schriftlich bestätigen lassen.


4.3 An allen in Zusammenhang mit der Bestellung dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen, wie
z. B. Berechnungen/Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich der Auftraggeber das Eigentumsund
Urheberrecht vor. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Unterlagen Dritten nicht zu
offenbaren oder zugänglich zu machen, es sei denn, der Auftraggeber erteilt hierzu dem
Auftragnehmer seine ausdrückliche und schriftliche Zustimmung. Sie sind ausschließlich für die
Fertigung auf Grund unserer Bestellung zu verwenden. Die Unterlagen sind unverzüglich an den
Auftraggeber zurückzugeben, soweit der Auftragnehmer nicht innerhalb der in 2 bestimmten Frist
die Bestellung annimmt. Wird die Bestellung angenommen, sind die Unterlagen spätestens mit
Abwicklung der Bestellung an den Auftraggeber unaufgefordert zurückzugeben.


4.4 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung des Vertrages. Sie erlischt, wenn und
soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen
enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.


5 Installation/Inbetriebnahme/Abnahme
5.1 Die Installation des Vertragsgegenstandes muss in enger Absprache mit dem Auftraggeber
erfolgen, um die Betriebssicherheit nicht zu gefährden und einen störungsfreien Betriebsablauf zu
gewährleisten. Der Auftragnehmer hat bei der Installation des Vertragsgegenstandes die
anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen sowie behördlichen Bestimmungen zu
beachten. Zu jeder Zeit ist den Anweisungen des Zoopersonals Folge zu leisten, selbst wenn dies zu
einer Unterbrechung der Arbeit führt. Aufgrund innerbetrieblicher Abläufe bzgl. der Haltung
gefährlicher Tiere, sind insbesondere die Mitarbeiter der Zoologie des Auftraggebers gegenüber dem
Auftragnehmer während der Ausführung der Arbeiten weisungsbefugt sowie die technische Leitung.


5.2 Die Abnahme des Vertragsgegenstandes muss nach erfolgter Funktionsprüfung am
Bestimmungsort förmlich durch einen Vertreter beider Vertragsparteien gemeinsam unterzeichnetes
Abnahmeprotokoll erfolgen. Konkludente und fiktiven Abnahmen sind ausgeschlossen. Die
Inbetriebnahme oder Nutzung ersetzen die Abnahmeerklärung nicht. Über die Abnahme ist ein
schriftliches Protokoll anzufertigen, welches von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wird.


5.3 Die Inbetriebnahme des Vertragsgegenstandes soll in der Regel gemeinsam durch die
Vertragsparteien erfolgen. Für den Vertragsgegenstand ist seitens des Auftragnehmers das
Erstmessprotokoll mit Fertigstellung der Leistung vorzulegen. Soweit für die Inbetriebnahme des
Vertragsgegenstandes eine behördliche Abnahme notwendig sein sollte, hat der Auftragnehmer für
die Durchführung der behördlichen Abnahme einen sachkundigen Mitarbeiter bereitzustellen. Für
die zur Inbetriebnahme notwendige Leistungsmessungen, Wirkungsnachweise o.ä., hat der
Auftragnehmer die hierzu notwendigen Messgeräte und Verbrauchsmaterialien zur Verfügung zu
stellen.


5.4 Der Auftragnehmer hat nach Maßgabe evtl. Betreiberverordnung die notwendige Einweisung des
Personals kostenlos durchzuführen. Der Nachweis der Einweisung ist dem Auftraggeber
auszuhändigen.


6 Verpackung
6.1 Der Auftragnehmer hat die von ihm zu liefernden Waren auf seine Kosten fachgerecht und
entsprechend Beschaffenheit und Beförderungsart zu verpacken.


6.2 Verpackungsmaterial wird auf Wunsch zu Lasten des Auftragnehmers zurückgesandt. Die
Verpflichtung zur Rücknahme der Verpackung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.


6.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer den für die Entsorgung erforderlichen
Betrag in Rechnung zu stellen oder unmittelbar zu verrechnen, soweit der Auftragnehmer eine
unentgeltliche Rücknahme der Verpackung ablehnt.


7 Lieferfristen und -termine
7.1 Die in der Bestellung / dem Auftrag aufgeführten Lieferzeiten und -termine sind verbindlich.
Maßgebend für die Einhaltung der Lieferfrist bzw. des Liefertermins ist der ordnungsgemäße Eingang
der Ware bzw. die einwandfreie Erbringung der Leistung sowie die Übergabe der Dokumentation bei
der vom Auftraggeber genannten Empfangs- bzw. Verwendungsstelle oder die Rechtzeitigkeit einer
erfolgreichen Abnahme.


7.2 Kommt der Auftragnehmer in Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, die gesetzlichen Ansprüche
geltend zu machen und insbesondere nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist
Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt zu verlangen. Verlangt der Auftraggeber
Schadensersatz, steht dem Auftragnehmer das Recht zu nachzuweisen, dass er eine Pflichtverletzung
nicht zu vertreten hat.


7.3 Auf das Ausbleiben notwendiger, vom Auftraggeber zu liefernder Unterlagen kann sich der
Auftragnehmer nur berufen, wenn er die Unterlagen schriftlich angemahnt und nicht innerhalb
angemessener Frist erhalten hat. Dokumentationen, Bedienungsanleitungen, Zeugnisse,
Ersatzteillisten oder andere Dokumente die zum Betrieb der Anlage nötig sind, sind vom
Auftragnehmer spätestens zum Abnahmetermin vollumfänglich zu liefern. Die Daten sind 1x digital
auf CD/DVD oder USB Datenträger auszuhändigen. Die Dokumentation ist Teil des Lieferumfangs und
der Abnahme. Fehlende Unterlagen können die Abnahme verhindern.


7.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu
setzen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die
vereinbarten Termine nicht eingehalten werden. Hierbei hat der Auftragnehmer Grund und
voraussichtliche Dauer der Lieferverzögerung anzugeben.


7.5 Teillieferungen und -leistungen sind nach Absprache möglich.


7.6 Erfolgt die Lieferung früher als vereinbart, behält sich der Auftraggeber die Rücksendung auf
Kosten des Auftragnehmers vor. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagert die
Ware bis zum vereinbarten Liefertermin auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers. Für
Zahlungsfristen des Auftraggebers ist ausschließlich der für die Lieferung vereinbarte Fälligkeitstag
maßgeblich.


8 Gefahrübergang
8.1 Lieferungen haben - sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist - frei Haus bis zu der vom
Auftraggeber angegebenen Lieferanschrift bzw. Verwendungsstelle zu erfolgen. Das Risiko der
zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs von Waren, die nicht an die angegebene
Lieferstelle geliefert worden sind, verbleibt beim Auftragnehmer.


8.2 Mit der Annahme (Entgegennahme) der Lieferung durch die bestimmungsgemäße Lieferstelle
beim Auftraggeber geht die Gefahr einer Beschädigung oder eines zufälligen Untergangs auf den
Auftraggeber über. Die Vorschriften der 55 446 und 644 BGB bleiben unberührt.


8.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen exakt die
Auftrags-, Kostenstellen- und Projektnummer des Auftraggebers anzugeben. Unterlässt er dies, so
sind Verzögerungen in der Bearbeitung nicht vom Auftraggeber zu vertreten.


9 Nachträgliche Änderungen
9.1 Änderungen und/oder Erweiterungen des Liefer- bzw. Leistungsumfangs, die sich bei der
Ausführung als erforderlich erweisen, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich
mitteilen. Der Auftraggeber kann Änderungen des Liefergegenstandes auch nach Vertragsschluss
verlangen, soweit dies für den Auftragnehmer zumutbar ist. Änderungen und/oder Erweiterungen
des Liefer- bzw. Leistungsumfangs bedürfen der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung des
Auftraggebers.


9.2 Der Auftragnehmer wird Änderungswünsche innerhalb von 10 Arbeitstagen auf ihre möglichen
Konsequenzen, insbesondere die Auswirkung auf die technische Ausführung, die Kosten und den
Terminplan hin überprüfen und das Ergebnis der Prüfung dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich
mitteilen.


10 Gewährleistung/Mängeluntersuchung/Mängelhaftung
10.1 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung in Übereinstimmung mit den
vertraglichen Vereinbarungen nach dem neusten Stand der Technik sowie allen einschlägigen
Gesetzen, Normen und Richtlinien erbracht wird.


10.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitätsund
Quantitätsabweichungen zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von
5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim
Auftragnehmer eingeht.
 


10.3 Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen dem Auftraggeber ungekürzt zu; in jedem Fall ist er
berechtigt, vom Auftragnehmer nach seiner Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen
Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das Recht auf Schadensersatz statt
der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.


10.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Mängelbeseitigung selbst
vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht.


10.5 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungszeiten, gerechnet ab Gefahrübergang. Sie werden
mit dem Zugang einer Mängelrüge des Auftraggebers bis zur Behebung des Mangels durch den
Auftragnehmer unterbrochen und beginnen nach der Behebung des Mangels erneut zu laufen.


10.6 Die Haftung umfasst auch Schäden, die dem Auftraggeber aus der Inanspruchnahme Dritter
erwachsen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von einer Inanspruchnahme
Dritter freizustellen, wenn der Schadenersatzanspruch auf einem den Auftragnehmer gegenüber
dem Auftraggeber zum Schadenersatz verpflichtenden Ereignis beruht.


11 Schutzrechte
11.1 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung bestehenden
Rechte Dritter verletzt werden.


11.2 Wird der Auftraggeber von einem Dritten deswegen in Anspruch genommen, so ist der
Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber auf erstes schriftliches Anfordern von diesen
Ansprüchen freizustellen; der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit dem Dritten — ohne
Zustimmung des Auftragnehmers irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen
Vergleich abzuschließen.


11.3 Ist die Verwertung der Lieferung durch den Auftraggeber durch bestehende Schutzrechte
Dritter beeinträchtigt, so hat der Auftragnehmer auf seine Kosten entweder die entsprechende
Genehmigung zu erwerben oder die betroffenen Teile der Lieferung so zu ändern oder
auszutauschen, dass der Verwertung der Lieferung keine Schutzrechte Dritter mehr entgegenstehen
und diese zugleich den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.


12 Produkthaftung
12.1 Soweit der Auftragnehmer für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, den
Auftraggeber insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als
die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis
selbst haftet.


12.2 Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinne von Abs. 1. ist der Auftragnehmer auch
verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu
erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer vom Auftraggeber durchgeführten
Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird der
Auftraggeber den Auftragnehmer - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit
zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.


12.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer
Deckungssumme von mind. € 10 Mio. pro Personenschaden/Sachschaden zu unterhalten.
Weitergehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.


13 Ersatzteile
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Ersatzteile für den Zeitraum der voraussichtlichen
Nutzungsdauer, wobei hierfür die steuerrechtlichen Abschreibungsfristen entscheidend sind, nach
der Lieferung zu angemessenen Bedingungen zu liefern. Stellt der Auftragnehmer die Fertigung der
Ersatzteile ein, so ist er verpflichtet, dem Auftraggeber hiervon zu unterrichten und ihm Gelegenheit
zu einer letzten Bestellung zu geben.


14 Kündigung von Verträgen über wiederholte Lieferungen
14.1 Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus
wichtigem Grund kündigen. Ein solcher wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der
Auftraggeber Kenntnis von Umständen erhält, die berechtigte Zweifel an der Leistungsfähigkeit des
Auftragnehmers aufkommen lassen, dazu gehört insbesondere der Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens; - der Auftragnehmer Mitarbeitern des Auftraggebers Geschenke oder andere
Vorteile verspricht, anbietet oder gewährt; - der Vertrag unter Verletzung der Vorschriften des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zustande gekommen ist.


14.2 Nach einer Kündigung des Vertragsverhältnisses ist der Auftraggeber berechtigt, bereits
empfangene jedoch nicht vergütete Lieferungen ganz oder teilweise gegen Zahlung der vereinbarten
Vergütung zu behalten.


14.3 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Schaden zu ersetzen, der diesem durch eine
fristlose Kündigung des Vertrages entsteht.


15 Anpassung längerfristiger Belieferungsverträge
Beruht die Lieferung auf einem Vertrag, der nicht später als vier Kalendermonate vor dem
Inkrafttreten einer Umsatzsteuer Änderung geschlossen wurde, kann der eine Vertragspartner von
dem anderen einen angemessenen Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung
verlangen. Ist die Höhe der Mehr- oder Minderbelastung streitig, so ist 5 287 Abs. 1 ZPO
entsprechend anzuwenden.


16 Schlussbestimmungen
16.1 Alte Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen
werden, sind in diesem Vertrag niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen
der Schriftform.


16.2 Geschäftssprache zwischen den Geschäftspartnern ist grundsätzlich Deutsch; Abweichungen
bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.


16.3 Erfüllungsort ist Osnabrück, sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt.


16.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den
Geschäftssitz des Auftraggebers zuständige Gericht, Osnabrück.


16.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


16.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder Vertragsklauseln
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Parteien, die unwirksame
Klausel durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder
fehlenden Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.


Osnabrück, 19. März 2021